AGB FÜR DIE VERMIETUNG UNSERER FERIENOBJEKTE


§ 1. Geltung der AGB

Wendt- Vermietungsservice tritt ausschließlich als Vermittler von Ferienwohnungen oder Ferienhäuser auf. Für diese Tätigkeit gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhausvermittlung. Diese regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Vermittler Wendt-Vermietungsservice für die Vermittlung von Unterkünften als Ferienwohnungen, Ferienhäuser, jedoch nicht zu dauerhaften Wohnzwecken.

1.1 Abschluss des Vermittlungsvertrages

Der Reisende kann beim Vermittler per Post, Telefon oder auch online die Verfügbarkeiten und Preise anfragen. Der Vermittler stellt dem Reisenden im Auftrag des jeweiligen Anbieters / FeWo-Vermieters die Preise und Verfügbarkeiten zusammen. Es handelt sich hierbei um ein unverbindliches Angebot. Ist der Reisende interessiert, teilt er dies dem Vermittler schriftlich, per EMail oder telefonisch mit. Das verbindliche Angebot wird erst auf Anforderung durch den Reisenden erstellt und an diesen übermittelt. Der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter / FeWo-Vermieter kommt erst zustande, wenn der Vermittler die Vertragsannahme bezogen auf ein verbindliches Angebot im Auftrag des FeWo-Vermieters gegenüber dem Reisenden erklärt.

Hiermit kommt auch zwischen dem Reisenden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von FeWo-Unterbringungsleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Reisenden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhaus-Vermittlung und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

2. Informationspflichten bei der Vermittlung von einzelnen Ferien-Unterkünften

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Reisenden. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, zwischen dem Reisenden und dem Vermittler wurde ein besonderer Auskunftsvertrag geschlossen.

Der Vermittler übernimmt bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der vermittelnden FeWo-Unterbringungsleistungen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich von Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelten Leistungen auch keine Beschaffungsgarantie, es sei denn, dies wird mit dem Vermittler ausdrücklich vereinbart.

Der Vermittler nimmt ggf. Sonderwünsche nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Anbieter / FeWo-Vermieter entgegen, hat für die Erfüllung solcher Sonderwünsche aber nicht selbst einzustehen. Im Regelfall bedürfen Sonderwünsche der ausdrücklichen Bestätigung durch den FeWo-Vermieter, damit sie zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des FeWo-Vermieters werden.


(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Objektes sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an info@wendt-vermietungsservice.de oder rufen uns an.

Können wir Ihnen das Ferienobjekt in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung. Die Reservierung für das Ferienobjekt ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.


§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort, spätestens 10 Tage nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine EC- und Kreditkarten bzw. Schecks.


§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienobjekt ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienobjekt ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist das Objekt bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Objekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.


§ 5 Ferienobjekt

Das Ferienobjekt wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet ca. 100,00 Euro.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienobjektes, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

Zur Vorbeugung gegen Vandalismus und Diebstahl, sowie zur Information des Vermieters über den An- und

Abreisevorgang im Rahmen der kontaktlosen Vermietung wird der Schlüsseltresor zum Ferienobjekt mit einer Sicherheitskamera erfasst. Die Aufnahmen werden für 4 Wochen gespeichert. Verantwortliche Person gemäß

DSGVO: Melanie Wendt, Kösterstraße 11, Haus 9, 20251 Hamburg. Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs stimmt der Mieter der Videoüberwachung zu.


§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienobjekt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Es ist untersagt, die Tiere auf die Möbel und Betten zu lassen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, oder sind die Möbel / Betten von den Tieren verdreckt, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.


§ 7 Aufenthalt

Das Ferienobjekt darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Agentur Wendt-Vermietungsservice einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchungszusage.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


§ 8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises

bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises

bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises

bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises

1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen und kann direkt über unsere Internetseite abgeschlossen werden.


§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.


§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.


§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§11.2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.


§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienobjektes ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Objektes, Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) In dem Ferienobjekt gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro in Rechnung stellen. Rauchen ist nur vor dem Haus und auf den Terrassen erlaubt.

(4) Unser hauseigener Parkplatz bietet je dach Objekt 1-2 PKW-Stellplätze.

(5) Um Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf die Obstbäume sowie Sträucher sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt. Ballspiele sind außerhalb unseres Gartengrundstückes jederzeit möglich.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienobjkt nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienobjekt, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


§13 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.


§14. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


§ 15 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Oldenburg i.H. zuständig.

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